Sandra Klopsch und Michaela Haselmann GbR, AndersArtig HundeErziehungsBeratung,
info@heb-andersartig.de, gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundeerziehungsberaters*/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters www.heb-andersartig.de erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
1.3 Anders lautende Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform festgelegt und zugestimmt wurden, gelten nicht.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Schulungs- und Ausbildungsveranstaltungen, Beratungs- und Einzelgespräche, Einzel- und Gruppenstunden, Themenabende sowie Workshops und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung des Teilnehmers per E- Mail oder durch mündliche Absprache und anschließender Bestätigung des Veranstalters kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.
Die Anmeldung für Beratungs- und Einzelgespräche, Einzel- und Gruppenstunden sowie für Themenabende kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) schriftlich gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
Die Anmeldung für Seminare und Workshops kann von dem Teilnehmer wie folgt schriftlich storniert werden: bis vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en), bis zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Ebenso kann der Veranstalter einen Ersatzteilnehmer stellen. Nachdem der Ersatzteilnehmer die Veranstaltungsgebühr gezahlt hat, erhält in solchen Fällen der stornierende Teilnehmer die gezahlt Veranstaltungsgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%, maximal jedoch 50 €, zurück.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Dabei wird die Teilnahmegebühr voll erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
2.6 Der Veranstalter behält sich vor, bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z. B. durch plötzliche Erkrankung, sowie in Fällen höherer Gewalt z.B. Wetter, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Veranstaltung abzusagen. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung per E- Mail in Form eines pdf Dokuments, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Läufigkeit des teilnehmenden Hundes rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen, sodass der Veranstalter über die Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden kann. Läufige Hündinnen dürfen den Platz nicht betreten.
5.8 Teilnehmer, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc.) trainieren möchten sind verpflichtet, dem Veranstalter über diese Auflagen vor Vertragsabschluss zu informieren. Die Auflagen sind während der Veranstaltung einzuhalten.
5.9 Während der Veranstaltung sind tierschutzrelevante Hilfsmittel (Strom- Stachelhalsbänder oder ähnliches) und tierschutzrelevanter Umgang (Schlagen, Treten etc.) nicht geduldet.
5.10 Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, sofern der Termin wegen unzumutbaren Wetterbedingungen nicht rechtzeitig durch den Veranstalter abgesagt wird.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Möhrendorf, 01.01.2023
*
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers in (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.